Fassung 2026-08-30
Supplier- und Lizenzbedingungen
Diese Supplier- und Lizenzbedingungen gelten für den Erwerb und die Nutzung der über SPFxStore angebotenen SPFx-Webparts durch Geschäftskunden.
Ausschließlich für Geschäftskunden
SPFxStore richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen. Alle im Store genannten Preise sind Nettopreise zuzüglich der gegebenenfalls anwendbaren Steuern.
1. Anbieter, Geltungsbereich und B2B-Beschränkung
Anbieter und Lizenzgeber der Software ist Jack Jipp, handelnd unter Lyron, Grünstraße 43, 40667 Meerbusch, Deutschland (nachfolgend „Lyron“). Diese Bedingungen gelten für alle standardisierten digitalen SPFx-Produkte, Dokumentationen, Lizenzschlüssel und Updates, die über SPFxStore bereitgestellt werden.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Die bestellende Person bestätigt im Checkout, für eine solche Organisation zu handeln und zur Bestellung berechtigt zu sein. Entgegenstehende oder ergänzende Einkaufsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Lyron ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
2. Rollen von Paddle und Lyron
Paddle verkauft das Produkt als autorisierter Wiederverkäufer und Merchant of Record an den Kunden. Paddle verarbeitet Zahlung, anwendbare Steuern, Rechnung und Erstattungen nach den im Checkout einbezogenen Paddle Buyer Terms. Lyron entwickelt und liefert das Produkt, erteilt die hier beschriebene Softwarelizenz und erbringt produktbezogenen Support.
Der Zahlungsvorgang und der Kaufvertrag mit Paddle sowie die Lizenzbeziehung mit Lyron sind rechtlich getrennte, aufeinander abgestimmte Vertragsbestandteile. Zwingende Rechte aus den Paddle-Bedingungen oder dem anwendbaren Recht bleiben unberührt.
3. Angebot und Vertragsschluss
Produktdarstellungen im Store sind eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung und kein bindendes Angebot. Vor Öffnen des Paddle-Checkouts gibt der Kunde Unternehmen, Kontaktperson, E-Mail-Adresse und Microsoft-365-Tenant-ID an und bestätigt die B2B-Eigenschaft, Vertretungsberechtigung sowie diese Bedingungen und die Erstattungsrichtlinie über ein nicht vorausgewähltes Kontrollfeld.
Der Kaufvertrag kommt nach Maßgabe der Paddle Buyer Terms zustande. Die Lizenzvereinbarung mit Lyron wird wirksam, sobald Paddle die Transaktion serverseitig als abgeschlossen bestätigt und Lyron Lizenzschlüssel sowie Download bereitstellt. Bestellbestätigung und Bereitstellungs-E-Mail können gespeichert oder ausgedruckt werden. Die akzeptierte Bedingungsfassung und der Zustimmungszeitpunkt werden zur Nachweisführung gespeichert.
4. Preise, Steuern und Zahlung
Die im Store ausgewiesenen Preise sind Nettopreise in Euro und verstehen sich zuzüglich der im Einzelfall anwendbaren Umsatz- oder Verbrauchsteuer. Der verbindliche Gesamtpreis, die Steuerbehandlung und verfügbare Zahlungsarten werden im Paddle-Checkout vor Abgabe der Bestellung angezeigt. Zahlung und Rechnung erfolgen durch Paddle. Der Kunde ist für vollständige und richtige Rechnungs- und Steuerangaben verantwortlich.
5. Digitale Lieferung
Die Lieferung erfolgt nach bestätigter Zahlung digital über einen privaten Download und per Transaktions-E-Mail. Sie umfasst das bezeichnete .sppkg-Paket, einen tenantgebundenen Lizenzschlüssel sowie die auf der Produktseite zugesagte Dokumentation. Der initiale Downloadlink ist 30 Tage gültig und auf fünf erfolgreiche Downloads begrenzt. Der Kunde muss die bereitgestellten Dateien und den Lizenzschlüssel sicher verwahren und die E-Mail-Adresse aktuell halten.
Angegebene Bereitstellungszeiten setzen eine erfolgreiche Zahlungs- und Betrugsprüfung durch Paddle sowie die Erreichbarkeit der angegebenen E-Mail-Adresse voraus. Bei einer technischen Lieferstörung unterstützt Lyron über info@lyron-ai.com.
6. Umfang der Tenant-Lizenz
Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich unbefristetes, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht, die erworbene Produktversion innerhalb des bei der Bestellung angegebenen Microsoft-365-Tenants für eigene interne Geschäftszwecke zu installieren und zu nutzen. Innerhalb dieses Tenants sind die Nutzung auf beliebig vielen SharePoint-Online-Websites und durch beliebig viele berechtigte Nutzer sowie angemessene Sicherungskopien zulässig.
Die Lizenz gilt für eine rechtliche Organisation und genau einen produktiven Microsoft-365-Tenant. Eine Nutzung für verbundene Unternehmen mit eigenen Tenants, Hosting für Dritte, Weitergabe, Vermietung, Unterlizenzierung, Weiterverkauf oder Veröffentlichung des Pakets oder Lizenzschlüssels ist nicht gestattet. Bei einer echten Tenant-Migration ist vor der erneuten Aktivierung Kontakt mit Lyron aufzunehmen. Gesetzlich zwingende Befugnisse, insbesondere zur Interoperabilität, bleiben unberührt.
7. Technische Voraussetzungen und Mitwirkung
Unterstützte SPFx-, SharePoint- und Microsoft-365-Versionen, benötigte Microsoft-Graph- oder API-Berechtigungen sowie bekannte Grenzen werden auf der jeweiligen Produktseite und in der Dokumentation beschrieben. Der Kunde stellt eine unterstützte Umgebung, geeignete Administratorrechte, erforderliche Freigaben, Datensicherungen und einen fachkundigen Rollout sicher.
Vor einer breiten Bereitstellung soll das Paket in einer geeigneten Testumgebung oder mit begrenztem Nutzerkreis geprüft werden. Der Kunde bleibt für Tenant-Konfiguration, Berechtigungsentscheidungen, rechtmäßige Verarbeitung seiner Microsoft-365-Daten und die Inhalte verantwortlich, die er mit dem Webpart verarbeitet. Das Webpart übermittelt nach der Produktbeschreibung keine Kundendaten an Lyron; ausdrücklich ausgewiesene optionale Funktionen bleiben vorbehalten.
8. Updates und Support
Für zwölf Monate ab Transaktionsdatum sind alle von Lyron für das gekaufte Produkt allgemein veröffentlichten Updates sowie angemessener produktbezogener E-Mail-Support enthalten. Updates werden als neue .sppkg-Version bereitgestellt und müssen vom Kunden in den App-Katalog hochgeladen werden; es gibt keine automatische Tenant-Aktualisierung. Ein Anspruch auf bestimmte neue Funktionen oder einen bestimmten Veröffentlichungstermin besteht nicht.
Nach Ablauf der zwölf Monate darf der Kunde die zuletzt rechtmäßig erhaltene Version im lizenzierten Tenant zeitlich unbefristet weiter nutzen. Ein Anspruch auf später veröffentlichte Versionen oder Support besteht danach nicht; etwaige Verlängerungs- oder Upgrade-Angebote werden separat vereinbart. Support umfasst Produktfehler und Installationsfragen, nicht jedoch individuelle Entwicklung, allgemeine Microsoft-365-Administration oder eine garantierte Reaktionszeit, sofern nicht gesondert zugesagt.
9. Schutzrechte und unzulässige Nutzung
Urheberrechte und sonstige Schutzrechte an Software, Quellcode, Design, Dokumentation und Marken verbleiben bei Lyron oder den jeweils benannten Rechteinhabern. Der Kunde darf das Produkt nicht außerhalb der Lizenz vervielfältigen, verbreiten, öffentlich zugänglich machen, verkaufen, vermieten oder für konkurrierende Produktentwicklung verwerten. Reverse Engineering, Dekompilierung und Bearbeitung sind nur im Umfang zwingenden Rechts zulässig. Schutzvermerke dürfen nicht entfernt werden.
10. Mängel und Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte für Verträge zwischen Unternehmern. Maßgeblich ist die vereinbarte Beschaffenheit aus Produktseite, Dokumentation und ausdrücklichen Zusagen; rein subjektive Erwartungen oder Funktionen außerhalb der ausgewiesenen Kompatibilität sind nicht geschuldet. Der Kunde meldet einen Mangel mit Produktversion, Umgebung und nachvollziehbaren Reproduktionsschritten und ermöglicht eine angemessene Prüfung und Nacherfüllung.
Für Kaufleute bleiben die Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB unberührt. Keine Mängelhaftung besteht, soweit eine Störung nachweislich durch nicht unterstützte Systeme, eigenmächtige Änderungen, fehlerhafte Tenant-Konfiguration, fehlende Berechtigungen oder Drittprodukte verursacht wurde. Die freiwillige Geld-zurück-Garantie besteht unabhängig von gesetzlichen Mängelrechten.
11. Haftung
Lyron haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Die vorstehenden Beschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt. Der Kunde ist für angemessene Datensicherung sowie kontrollierte Installation und Aktualisierung verantwortlich; die Haftung für wiederherstellbare Datenverluste ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, soweit dieser durch ordnungsgemäße Sicherungen vermeidbar gewesen wäre.
12. Freiwillige 30-Tage-Geld-zurück-Garantie
Zusätzlich zu gesetzlichen Rechten gewährt Lyron für standardisierte SPFx-Produkte eine freiwillige 30-Tage-Geld-zurück-Garantie nach der gesonderten Erstattungsrichtlinie. Erstattungen werden durch Paddle auf das ursprüngliche Zahlungsmittel abgewickelt. Mit vollständiger Erstattung enden Lizenz- und Downloadberechtigung; vorhandene Pakete und Installationen sind zu löschen beziehungsweise zu deinstallieren.
13. Laufzeit, Sperrung und Vertragsende
Die Lizenz läuft grundsätzlich zeitlich unbefristet. Lyron kann Lizenzschlüssel und Downloads vorübergehend sperren, wenn Paddle eine Zahlung rückgängig macht, einen Chargeback oder Betrugsverdacht meldet oder konkrete Anhaltspunkte für Lizenzmissbrauch bestehen. Vor einer endgültigen Beendigung erhält der Kunde, soweit rechtlich und sicherheitlich möglich, Gelegenheit zur Klärung.
Bei wesentlicher Vertragsverletzung kann die Lizenz nach erfolgloser angemessener Frist zur Abhilfe außerordentlich beendet werden; eine Frist ist bei schwerwiegendem Missbrauch oder Unzumutbarkeit entbehrlich. Nach Vertragsende sind Nutzung, Installationen, Pakete, Sicherungskopien und Lizenzschlüssel zu entfernen, soweit keine zwingenden Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Vertragsfassung
Für die Lizenzbeziehung mit Lyron gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Lyron, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Die für den Kauf maßgeblichen Zahlungs- und Wiederverkäuferbedingungen von Paddle bestimmen ihr anwendbares Recht und ihren Gerichtsstand eigenständig.
Es gilt die beim Checkout ausgewiesene Fassung dieser Supplier- und Lizenzbedingungen. Individuelle Abreden und zwingendes Recht gehen vor. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nach den gesetzlichen Regeln unberührt.
Die deutsche Fassung ist die maßgebliche Vertragsfassung. Die englische Fassung wird ausschließlich als Übersetzung zur besseren Verständlichkeit bereitgestellt.